Archiv des Bayerischen Landtags

"Das Landtagsarchiv ist gemäß Artikel 12 des Bayerischen Archivgesetzes zuständig für das Archivgut des Bayerischen Landtags. Es umfasst die Bestände seit 1946. Drucksachen und Plenarprotokolle sind ab der 1. Wahlperiode im Internet zugänglich."
Veröffentlicht durch
Technische Bereitstellung

Bayerischer Landtag: München

Sprache

Deutsch

Land

Deutschland

Redaktion
Veröffentlicht am
28.04.2024
Beiträger
Thomas Meyer
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